Krankenkassenanerkennung Diabetiker / Risikopatienten
Die Fussbehandlung von Diabetikern und Risikopatienten setzt zusätzliche Anforderungen voraus, wir sind dafür speziell ausgebildet und verfügen über die notwendigen Voraussetzungen bzw. Zulassung für die Abrechnung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Gemäss Art. 11c KLV werden nur Leistungen auf ärztliche Anordnung hin vergütet, die bei Personen mit Diabetes mellitus erbracht werden, bei denen einer der nachfolgenden Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom vorliegt. Die Anzahl Sitzungen werden pro Kalenderjahr angegeben. Das Verordnungsformular gilt daher für das Kalenderjahr, indem es erstellt wurde und muss für jedes neue Kalenderjahr erneut ausgestellt werden.
- Diagnose A: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne peripher arterieller Verschlusskrank-heit (PAVK), 4 Sitzungen
- Diagnose B: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), 6 Sitzungen
- Diagnose C: Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation, 6 Sitzungen
Wir bitten aus organisatorischen Gründen die vom Arzt ausgestellten Verordnung vorgängig bei uns abzugeben.
Tarifanpassung ab 01.01.2023 (+/-10%)
Als zertifiziert Partner der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden wir den Übergangstarif welcher unser Berufsverband SPV und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erarbeitet haben, anwenden. Weiter steigen stetig die Qualitätsansprüche an uns und unsere Praxis und auch die politische und wirtschaftliche Lage zieht weltweit Preiserhöhungen nach sich. Die daraus entstandenen Mehraufwände seit 2020 und den erneuten Preiserhöhungen können wir leider nicht mehr alleine tragen. Aus den obgenannten Gründen, sehen wir uns gezwungen, einen Kostenanteil in Form einer Anpassung von +/- 10% an unsere Kunden und Patienten zu übertragen.